AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TEC4MED LifeScience GmbH
für die Bereitstellung von IoT-Geräten und SaaS-Dienstleistungen
Stand: Juni 2026
TEIL I – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) der TEC4MED LifeScience GmbH (nachfolgend „Anbieter”) gelten für alle Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB (nachfolgend jeweils „Kunde”) über die Bereitstellung von IoT-Geräten (Kauf oder Miete) sowie von Software-as-a-Service-Leistungen (SaaS) durch den Anbieter („Vertragsprodukte“).
1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen dem Anbieter und dem Kunden im Rahmen der in Ziffer 1.1 beschriebenen Leistungen, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedürfte.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Mündliche Nebenabreden und Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
2 Vertragsschluss und Auftragsabwicklung
2.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Das jeweilige Angebot enthält insbesondere Art und Menge der Vertragsprodukte, Preise sowie produktspezifische Konditionen und Laufzeiten.
2.2 Eine Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vertrag über die im Angebot bezeichneten Vertragsprodukte (nachfolgend „Einzelvertrag”) kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung innerhalb von sieben (7) Werktagen nach deren Eingang in Schrift- oder Textform bestätigt oder durch Lieferung der Vertragsprodukte bzw. Bereitstellung des Zugangs zur Software vorbehaltlos ausführt. Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot des Anbieters und bedarf der Annahme durch den Kunden.
2.3 Der Anbieter ist berechtigt, eine Bestellung aus wichtigem Grund abzulehnen, insbesondere wenn der Kunde mit der Bezahlung vorangegangener Bestellungen in Verzug ist oder das betreffende Vertragsprodukt dauerhaft nicht mehr angeboten wird. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber unverzüglich.
3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Der im Angebot vereinbarte Preis ist bindend. Soweit kein Preis vereinbart ist, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste des Anbieters. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.
3.2 Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto des Anbieters zu zahlen. Maßgeblich ist der Eingang des Zahlungsbetrags auf dem Konto des Anbieters.
3.3 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
3.4 Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
3.5 Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise erstmals nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Vertragsschluss mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Monatsende anzupassen, soweit sich seine Kosten für die Bereitstellung der Vertragsprodukte (insbesondere Rohstoff-, Energie- oder Logistikkosten) nachweislich erhöht haben. Überschreitet die Preiserhöhung zehn Prozent (10 %) des zuletzt gültigen Preises, ist der Kunde berechtigt, den betroffenen Einzelvertrag außerordentlich mit einer Frist von sechs (6) Wochen nach Zugang der Ankündigung zu kündigen.
4 Geistiges Eigentum
4.1 Der Anbieter ist und bleibt alleiniger und ausschließlicher Inhaber aller Rechte an geistigem Eigentum an den Vertragsprodukten — insbesondere an der Software, der Firmware, den Dokumentationen und allen im Rahmen der Vertragsdurchführung erstellten Arbeitsergebnissen — einschließlich aller Updates, Upgrades, Erweiterungen und neuen Versionen, unabhängig davon, ob diese in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen.
4.2 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, bleiben alle Rechte an geistigem Eigentum, die vor Beginn des jeweiligen Einzelvertrags bestanden und einer Partei gehören oder von ihr kontrolliert werden, bei der jeweiligen Partei. Dem Kunden werden an den Vertragsprodukten nur die in diesen AGB oder im jeweiligen Angebot ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte gewährt. Darüber hinausgehende Rechte stehen dem Kunden nicht zu.
4.3 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Vertragsprodukte geltend, wird der Anbieter nach seiner Wahl und auf eigene Kosten entweder (a) die betroffenen Vertragsprodukte so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten Leistung entsprechen, oder (b) den Kunden von Lizenzgebühren gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistellen. Diese Verpflichtung setzt voraus, dass der Kunde den Anbieter über geltend gemachte Drittansprüche unverzüglich schriftlich unterrichtet, die behauptete Verletzung nicht anerkennt und die Auseinandersetzung dem Anbieter überlässt oder nur im Einvernehmen mit ihm führt.
5 Haftung und Schadensersatz
5.1 Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, richtet sich die Haftung der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.2 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines Vertragsprodukts, sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
5.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) — ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
5.4 Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung des Anbieters bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
5.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (insbesondere Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter).
6 Datenschutz
6.1 Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) einhalten.
6.2 Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies nach Maßgabe eines gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag gilt in seinem Anwendungsbereich stets vorrangig.
7 Geheimhaltung
7.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen — einschließlich Geschäftsgeheimnisse —, die sie im Zusammenhang mit einem Einzelvertrag und dessen Durchführung erhalten, geheim zu halten und weder gegenüber Dritten offenzulegen noch anderweitig zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig von der Form der Übermittlung.
7.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
- a) zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits allgemein bekannt oder offenkundig waren;
- b) nach der Übermittlung ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt oder offenkundig werden;
- c) der empfangenden Partei bereits vor der Übermittlung bekannt waren; oder
- d) der empfangenden Partei nach der Übermittlung rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung von einem berechtigten Dritten bekannt gemacht werden.
7.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt ferner nicht, soweit eine Partei gesetzlich oder aufgrund einer rechts- oder bestandskräftigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet ist. Die offenlegungspflichtige Partei informiert die andere Partei hierüber — soweit rechtlich zulässig — vorab.
7.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt bis fünf (5) Jahre nach Beendigung des letzten Einzelvertrages fort.
7.5 Hiermit informieren wir unsere Kunden, dass das Tec4med Kalibrierlabor gesetzlich dazu verpflichtet oder durch Verträge dazu ermächtigt ist, vertrauliche Informationen an öffentliche Behörde, unter anderem die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), offen zu legen.
8 Höhere Gewalt
8.1 Eine Partei ist für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, wenn und soweit die Leistung infolge höherer Gewalt unmöglich oder unzumutbar ist. Als höhere Gewalt gelten außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegende, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse, durch die sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, insbesondere Naturkatastrophen, Feuer- und Wasserschäden, behördliche Maßnahmen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie unvorhergesehene Pandemien oder Epidemien. Versorgungsschwierigkeiten von Vorlieferanten des Anbieters gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der Anbieter seinerseits durch ein Ereignis nach Satz 2 an der Leistungserbringung gehindert ist.
8.2 Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer sowie über den Wegfall des Ereignisses zu informieren und sich nach besten Kräften zu bemühen, dessen Auswirkungen zu begrenzen.
8.3 Dauert das Ereignis mehr als acht (8) Wochen seit dem vereinbarten Leistungstermin an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Einzelvertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9 Laufzeit, Kündigung
9.1 Ein Einzelvertrag kommt mit Vertragsschluss gemäß § 2 zustande und läuft für die im Angebot vereinbarte Laufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, gilt der Einzelvertrag auf unbestimmte Zeit.
9.2 Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Einzelvertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf des auf den Vertragsschluss folgenden Jahres (Mindestvertragslaufzeit). Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Einzelvertrag automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum jeweiligen Jahresende ordentlich gekündigt wird.
9.3 Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
10 EU Data Act (VO (EU) 2023/2854)
10.1 Der Kunde kann den Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder zu eigener IKT-Infrastruktur jederzeit mit einer Vorankündigungsfrist von zwei (2) Monaten einleiten. Es gelten die folgende Regelungen:
10.2 Der Anbieter schließt den Wechsel innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Ablauf der Vorankündigungsfrist ab. Ist dies technisch nicht durchführbar, informiert der Anbieter den Kunden innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Eingang des Wechselverlangens schriftlich darüber und benennt einen alternativen Übergangszeitraum von maximal sieben (7) Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig verlängern.
10.3 Der Anbieter erbringt die geschuldeten Leistungen weiter, handelt mit gebotener Sorgfalt zur Wahrung der Geschäftskontinuität, informiert über ihm bekannte Kontinuitätsrisiken und hält das vereinbarte Sicherheitsniveau aufrecht.
10.4 Nach Abschluss des Übergangszeitraums kann der Kunde seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte innerhalb von mindestens dreißig (30) Kalendertagen abrufen. Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter diese Daten auf seinen Systemen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
10.5 Das Vertragsverhältnis über den betreffenden Dienst endet mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels oder — bei Wahl der bloßen Datenlöschung ohne Wechsel — zwei (2) Monate nach Eingang des entsprechenden Verlangens beim Anbieter.
10.6 Bis zum 12. Januar 2027 kann der Anbieter ermäßigte Wechselentgelte in Höhe der ihm tatsächlich entstandenen Kosten erheben. Ab dem 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben.
11 Exportkontrolle und Sanktionen
11.1 Der Anbieter betreibt seinen Geschäftsbetrieb in Übereinstimmung mit den anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika, insbesondere der Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use-Verordnung), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie der einschlägigen Sanktionsverordnungen des Rates der Europäischen Union und der Vereinten Nationen.
11.2 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller auf ihn anwendbaren Exportkontroll-, Zoll- und Sanktionsvorschriften, einschließlich derjenigen aller Länder, in die, aus denen, durch die oder über die er die Vertragsprodukte verbringt oder verwendet. Der Kunde gewährleistet insbesondere, dass er die Vertragsprodukte nicht unmittelbar oder mittelbar — insbesondere nicht durch Weiterlieferung, Weitergabe oder anderweitige Überlassung — an natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Länder liefert oder zur Verfügung stellt, die
a) auf einer Sanktionsliste der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC), des US-amerikanischen Bureau of Industry and Security (BIS) oder einer sonstigen zuständigen Behörde geführt werden; oder
b) ihren Sitz haben oder ansässig sind in einem Land, gegen das umfassende Handelssanktionen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der Vereinigten Staaten von Amerika bestehen.
11.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Zugang zu Software, Plattformen oder Daten, die im Zusammenhang mit den Vertragsprodukten bereitgestellt werden, nach den anwendbaren Exportkontrollvorschriften einen Export, Reexport oder als Export geltenden Vorgang (deemed export) darstellen kann. Der Kunde stellt sicher, dass ein solcher Zugang weder unmittelbar noch mittelbar an beschränkte oder sanktionierte Personen, Einrichtungen oder Rechtsordnungen unter Verstoß gegen anwendbare Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften gewährt wird.
11.4 Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass die Vertragsprodukte und alle damit verbundenen Daten weder unmittelbar noch mittelbar verwendet werden:
a) für militärische, verteidigungsbezogene oder sonstige nach den anwendbaren Exportkontrollvorschriften verbotene Endverwendungen;
b) im Zusammenhang mit nuklearen, chemischen oder biologischen Waffenaktivitäten; oder
c) in einer Weise, die dazu führen würde, dass der Anbieter gegen anwendbare Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften verstößt.
11.5 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Ausfuhrlizenzen oder sonstigen Zulassungen und für die Beschaffung der hierfür notwendigen Unterlagen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, Bußgelder oder sonstige Nachteile, die dem Kunden infolge der Verletzung anwendbarer Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften entstehen. Auf Anforderung des Anbieters hat der Kunde Auskunft über die Endverwendung, die Endnutzer und den Standort der Vertragsprodukte zu erteilen, soweit dies erforderlich ist, um dem Anbieter die Überprüfung der Einhaltung der anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften zu ermöglichen.
11.6 Der Anbieter ist berechtigt, die Lieferung von Vertragsprodukten oder die Erbringung von Leistungen zu verweigern, zu unterbrechen oder rückgängig zu machen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass hierdurch gegen anwendbare Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften verstoßen würde. In diesem Fall haftet der Anbieter dem Kunden gegenüber nicht für daraus entstehende Schäden oder Verzögerungen.
11.7 Der Kunde stellt den Anbieter und seine Konzerngesellschaften von sämtlichen Ansprüchen, Bußgeldern, Strafen und sonstigen Nachteilen frei, die infolge einer Verletzung der in dieser Ziffer geregelten Pflichten durch den Kunden entstehen.
12 Sonstiges
12.1 Diese AGB und alle auf ihrer Grundlage geschlossenen Einzelverträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Einzelverträgen ist der Sitz des Anbieters.
12.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder eines Einzelvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
12.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt — soweit möglich — diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
TEIL II – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR SOFTWARE AS A SERVICE
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen in Teil I. Bei Widersprüchen haben die Regelungen dieses Teils Vorrang gegenüber Teil I.
13 SaaS-Leistungsgegenstand
13.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet als Software-as-a-Service-Dienstleistung zur Verfügung. Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit und die Funktionalitäten der Software ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Fassung. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
13.2 Der Zugriff auf die Software erfolgt über das Internet, browserbasiert auf jedem gängigen Endgerät oder über die vom Anbieter bereitgestellte Mobile App. Der Kunde hat auf eigene Kosten eine funktionsfähige Breitband-Internetverbindung bereitzustellen und aufrechtzuerhalten.
13.3 Soweit die Geräte mit integrierten SIM-Karten ausgestattet sind, steht die Datenverfügbarkeit in der Software nur in den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ländern zur Verfügung. Außerhalb dieser Länder sowie in Bereichen ohne Mobilfunkempfang ist die Datenverfügbarkeit nicht gewährleistet. Hierfür trägt der Anbieter keine Haftung, es sei denn, die Einschränkung beruht auf einem von ihm zu vertretenden Umstand.
13.4 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der SaaS-Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Der Einsatz von Subunternehmern entbindet den Anbieter nicht von seinen vertraglichen Pflichten.
13.5 Der Anbieter stellt dem Kunden eine Benutzerdokumentation in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung, die während der Nutzung der Software jederzeit einsehbar ist und in einem gängigen Format heruntergeladen werden kann. Bei einer wesentlichen Aktualisierung der Software stellt der Anbieter eine entsprechend aktualisierte Dokumentation bereit.
14 Nutzungsrechte und -beschränkungen
14.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Einzelvertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software über das Internet im Rahmen dieser AGB und der Leistungsbeschreibung zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist auf die im Angebot festgelegte Anzahl autorisierter Nutzer (nachfolgend „Nutzer”) beschränkt. Der Kunde kann die Anzahl autorisierter Nutzer nach Bedarf im Rahmen des vereinbarten Tarifs anpassen.
14.2 Der Kunde ist nicht berechtigt — vorbehaltlich der ihm gesetzlich zwingend zustehenden Rechte nach §§ 69d und 69e UrhG:
a) die Software, die ihr zugrundeliegenden Programme oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies nicht für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist;
b) den Quellcode der Software oder von Teilen davon zu ermitteln, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;
c) Urheberrechtsvermerke oder ähnliche Angaben zu entfernen, unkenntlich zu machen oder zu verändern;
d) unbefugten Dritten Zugang zur Software oder deren Funktionen zu gewähren oder zu dulden;
e) die Software über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen; oder
f) die Software für rechtswidrige Handlungen zu nutzen oder entsprechende Handlungen zu fördern oder zu dulden.
14.3 Der Kunde ist für alle Handlungen und Pflichtverletzungen seiner Nutzer verantwortlich. Jede Handlung eines Nutzers, die einen Verstoß gegen diese AGB darstellte, wenn sie vom Kunden selbst vorgenommen würde, gilt als Verstoß des Kunden.
14.4 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Zugangsdaten für die Software dem Stand der Technik entsprechend vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern. Über den Verdacht eines Missbrauchs informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich.
14.5 Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Anbieter informiert den Kunden vor einer Sperre — soweit möglich vorab — und berücksichtigt dessen berechtigte Interessen angemessen. Die Sperrung gilt nicht zugleich als Kündigung; ohne Kündigung kann die Zugangsberechtigung für maximal drei (3) Monate entzogen werden. Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung, sobald er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und unterbunden hat.
15 Verfügbarkeit, Wartung und Updates
15.1 Der Anbieter hält die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und gewährleistet deren Funktions- und Betriebsfähigkeit nach den Maßgaben dieser AGB und der Leistungsbeschreibung.
15.2 Der Anbieter gewährleistet eine jährliche Mindestverfügbarkeit der Software von 99%. Geplante Wartungsfenster gemäß Ziffer 14.3, Ausfälle infolge höherer Gewalt i.S.d. § 8 sowie Einschränkungen, die in der IT-Infrastruktur des Kunden oder einem von ihm zu vertretenden Umstand begründet sind, gelten nicht als vertragswidrige Nichtverfügbarkeit.
15.3 Der Anbieter ist berechtigt, die Verfügbarkeit der Software zur Durchführung von Wartungs- und Pflegearbeiten vorübergehend einzuschränken. Wartungsarbeiten werden, mindestens 48 Stunden vorab angekündigt. Notfallwartungen zur Abwehr unmittelbarer Sicherheitsrisiken können ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden; der Kunde wird unverzüglich im Nachgang informiert.
15.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Software jederzeit weiterzuentwickeln und anzupassen, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit, und informiert den Kunden rechtzeitig über wesentliche Änderungen. Führt eine Änderung zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzungsmöglichkeit des Kunden, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung zu.
16 Support und Störungsmanagement
16.1 Der Supportdienst des Anbieters ist per E-Mail unter HELP@TEC4MED.COM in deutscher und englischer Sprache von Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr MEZ (außer an Feiertagen am Sitz des Anbieters) erreichbar.
16.2 Der Kunde meldet Störungen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Entdeckung, unter nachvollziehbarer Beschreibung der Störung, der betroffenen Funktionen sowie der Umstände ihres Auftretens an den Anbieter.
16.3 Der Anbieter bestätigt den Eingang jeder Meldung unverzüglich und bearbeitet gemeldete Störungen mit der gebotenen Sorgfalt und angemessener Priorität. Der Anbieter informiert den Kunden regelmäßig über den Bearbeitungsstand und teilt ihm unverzüglich mit, wenn eine Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben werden kann.
16.4 Der Kunde stellt dem Anbieter auf Anforderung die zur Störungsanalyse und -behebung erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungsleistungen zur Verfügung. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, verlängern sich etwaige Bearbeitungszeiten entsprechend.
17 Gewährleistung
17.1 Ein Mangel der Software liegt vor, wenn die Software bei vertragsgemäßer Nutzung die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Funktionen nicht erbringt und sich dies auf die Eignung zur vertraglich vereinbarten Verwendung auswirkt. Der Anbieter ist verpflichtet, angezeigte Mängel innerhalb angemessener Zeit zu beseitigen.
17.2 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Software zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB). Schadensersatzansprüche richten sich im Übrigen nach § 5 dieser AGB.
17.3 Mängelrechte bestehen zudem nicht, soweit die Beeinträchtigung auf einer vom Kunden vorgenommenen oder veranlassten Änderung der Software, auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung oder auf Umständen beruht, die in der IT-Infrastruktur des Kunden begründet sind.
TEIL III — BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR IoT-GERÄTE (HARDWARE)
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen in Teil I. Bei Widersprüchen haben die Regelungen dieses Teils Vorrang gegenüber Teil I. Soweit nachfolgend nach der Art der Überlassung (Kauf oder Miete) unterschieden wird, ergibt sich die im Einzelfall anwendbare Form aus dem jeweiligen Angebot.
18 Hardware-Leistungsgegenstand (Kauf und Miete); Lieferung
18.1 Der Anbieter verkauft oder vermietet dem Kunden die im jeweiligen Angebot spezifizierten Geräte. Beschaffenheit, Leistungsumfang, Funktionalität und freigegebene Einsatzumgebung der Geräte ergeben sich aus der Produktbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung. Die Geräte werden einschließlich Installations- und Bedienungsanleitung geliefert, die dem Kunden nach Wahl des Anbieters auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden kann.
18.2 Beinhaltet die Lieferung der Geräte eine für deren Funktionsfähigkeit zwingend notwendige Firmware, erhält der Kunde daran nur ein Recht zum Einsatz mit diesen Geräten. Weitergehende Software-Nutzungsrechte richten sich nach Teil II dieser AGB.
18.3 Sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, liefert der Anbieter die Geräte auf Kosten des Kunden an die im Angebot angegebene Lieferanschrift des Kunden. Ist kein Bestimmungsort angegeben, erfolgt die Lieferung an den Geschäftssitz des Kunden. Der Bestimmungsort ist zugleich Erfüllungsort für Lieferung und etwaige Nacherfüllung.
18.4 Jeder Lieferung von Geräten ist ein Lieferschein beizufügen, der Datum, Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie die Bestellkennung des Kunden ausweist. Der Anbieter übermittelt dem Kunden ergänzend eine Versandanzeige gleichen Inhalts.
18.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Geräte geht mit Übergabe an den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart.
18.6 Vom Anbieter genannte Liefertermine und -fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich. Rechte des Kunden wegen Lieferverzugs setzen die Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier (4) Wochen voraus. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach § 5 dieser AGB.
18.7 Bei Kauf: Der Anbieter behält sich das Eigentum an den Geräten bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie aller im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Kaufpreisforderungen aus dem jeweiligen Einzelvertrag vor. Der Kunde ist berechtigt, die Geräte im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden — insbesondere bei Zahlungsverzug — ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzufordern.
18.8 Bei Miete: Das Eigentum an den Geräten verbleibt für die gesamte Mietdauer beim Anbieter. Der Kunde ist nicht berechtigt, gemietete Geräte zu verpfänden, zu veräußern oder Dritten zu überlassen.
19 Gewährleistung für Hardware
19.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Geräte bei vertragsgemäßem Einsatz der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Als Beschaffenheitsvereinbarung gelten die Angaben in der Produktbeschreibung sowie — soweit Gegenstand des Angebots — die darin enthaltenen Spezifikationen.
19.2 Bei Kauf: Stehen dem Kunden Mängelansprüche zu, ist der Anbieter nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt und verpflichtet. Schlägt die vom Anbieter gewählte Art der Nacherfüllung fehl oder verweigert der Anbieter sie, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechtsbehelfe zu. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf unsachgemäßer Nutzung, auf ohne Zustimmung des Anbieters vorgenommenen Änderungen oder auf normaler Abnutzung beruht. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang; Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
19.3 Bei Miete: Der Anbieter ist verpflichtet, die Geräte während der gesamten Mietdauer in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Tritt ein Mangel auf, zeigt der Kunde diesen unverzüglich in Textform an; unterbleibt die Anzeige schuldhaft, verliert der Kunde das Recht auf Minderung für den der Anzeige vorangehenden Zeitraum. Bei ordnungsgemäßer Anzeige kann der Kunde Mängelbeseitigung verlangen sowie — bei erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit — die Miete angemessen mindern. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt. Mängelansprüche sind unter denselben Voraussetzungen wie in Ziffer 18.2 ausgeschlossen. Ansprüche wegen bei Übergabe bereits vorhandener Mängel verjähren in zwölf (12) Monaten ab Übergabe.
20 Pflichten des Kunden bei Hardware-Miete
20.1 Der Kunde behandelt die Geräte pfleglich und schützt sie vor Schäden. Er stellt einen ordnungsgemäßen Einsatz und eine sachgerechte Bedienung durch ausreichend qualifiziertes Personal sicher und befolgt die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Anbieters, insbesondere die Hinweise in der Bedienungsanleitung.
20.2 Kennzeichnungen, insbesondere Schilder, Seriennummern, Aufschriften, Urheberrechtsvermerke oder Marken, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
20.3 Bei Beendigung des Mietverhältnisses gibt der Kunde die Geräte vollständig und in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand — unter Berücksichtigung normaler Abnutzung — an den Anbieter zurück. Die Kosten für Abbau, Verpackung und Rücktransport trägt der Kunde.
20.4 Die Parteien erstellen bei der Rückgabe auf Verlangen des Anbieters gemeinsam ein Protokoll über den Zustand sowie etwaige Schäden und Mängel der zurückgegebenen Geräte. Weist ein zurückgegebenes Gerät Schäden auf, die über normale Abnutzung hinausgehen, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
