Gravierende Unterschiede in der DACH-Region

Pharma Unternehmen stehen im Gegensatz zu den bewährten und vertrauten Apotheken. Foto: Pixabay User analogicus

Apotheken in der Schweiz und Österreich ähneln den deutschen sehr stark. Dennoch gibt es essenzielle Unterschiede was den Mehr- und Fremdbesitz von Apotheken in der DACH-Region angeht.

In Deutschland gilt das Fremdbesitzverbot. Nur selbstständige Apotheker dürfen Apotheken betreiben. Börsennotierten Kapitalgesellschaften ist das wirtschaften mit großen Apothekenketten nicht erlaubt. Das soll Verbraucher schützen, denn Apotheker riskieren ihre staatliche Zulassung, wenn sie wirtschaftliche Interessen vor das Gemeinwohl des Patienten stellen.

Durch das Mehrbesitzverbot ist außerdem geregelt, dass ein Apotheker in Deutschland maximal drei Filialen neben seiner Hauptapotheke betreiben darf. Die Filialen müssen außerdem in regionaler Nähe zueinander liegen.

Arzneimittel auf Abruf in Österreich

Dies ist im Nachbarland Österreich anders geregelt. Hier dürfen Investoren Anteile von Apotheken erwerben. Es muss allerdings immer ein Apotheker mindestens 50 Prozent der Anteile besitzen, um als Apotheke bestehen zu dürfen.

In Österreich herrscht die sogenannte bedarfsorientierte Arzneimittelversorgung. Bei einer Neugründung muss der Apotheker einen Mindestabstand von 500 Meter zur nächsten Apotheke einhalten. Außerdem muss jede Apotheke mindestens 5.500 Menschen im Umkreis von 4 Kilometern versorgen. Ist das nicht gewährleistet, gilt das Dispensierrecht für Ärzte. Hierdurch ist es diesen gestattet eine Hausapotheke zu betreiben, solange sich keine weitere Apotheke im Umkreis von 6 Kilometern befindet. Vor allem in der ländlichen Alpenregion ist das eine gängige Methode.

Ein klares Nein zum Versandhandel

Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ist in Österreich strengstens untersagt. Bis zum Jahr 2015 war auch der Versand von rezeptfreien Medikamenten verboten. Trotz der offiziellen Erlaubnis bleibt das Interesse am Versandhandel gering. Lediglich 24 der 1.340 Apotheken verschicken ihre Arzneimittel.

Apotheker dürfen maximal eine weitere Filiale betreiben. Österreich liegt mit 16 Apotheken pro 100.000 Einwohner weit unter dem europäischen Mittelwert von 31 Apotheken. In Deutschland sind es aktuell 24.

Schnellvergleich von Apotheken in der DACH-Region

In der Schweiz überwiegen die großen Konzerne

Auch die Schweiz ist mit 21 Apotheken pro 100.000 Einwohner unter dem europäischen Schnitt. Doch steigt die Zahl der Apotheken in der Schweiz. Anders als in Deutschland und Österreich gehören hier die meisten Apotheken zu Gruppierungen (57,4 Prozent) oder Ketten (28,9 Prozent). 13,7 Prozent der Schweizer Apotheken waren im Jahr 2017 selbstständig.

Die Gruppierungen sind ein Zusammenschluss aus Apotheken, um beim Großhändler bessere Konditionen zu bekommen und gemeinsam Werbung zu schalten. Die Apotheken an sich gehören dabei aber noch unterschiedlichen ApothekerInnen.

Discounter Apotheken im Alpenland

Ein Mehrbesitz- oder Fremdbesitzverbot existiert in der Schweiz nicht. Großinvestoren können Apotheken in unbestimmter Zahl aufkaufen und betreiben. Dies erinnert an das Konzept der USA.

Die größte Kette unter den rund 1.800 Schweizer Apotheken ist Amavita mit 155 Filialen, gefolgt von Sunstore, einer Art Discountapothekenkette. Da diese kein Mitglied des Schweizer Apothekenverbandes ist, gilt sie als umstritten in Bezug auf qualitative und moralische Vorgaben. Mit über 100 Filialen ähnelt sie stark den deutschen Drogeriemärkten. Beide Ketten gehören zur Galenica Group, des schweizweit größten Apothekennetzwerks.

Strikte Regeln in der Schweiz

Der Versandhandel in der Schweiz ist klar geregelt. Der Händler darf ein Arzneimittel nur verschicken, wenn ihm ein Rezept vorliegt. Das gilt für OTC- und Rx-Medikamente, obwohl das Schweizer Unternehmen Zur Rose der Mutterkonzern des Online-Versandhändlers DocMorris ist.

Die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln hingegen ist in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. So dürfen in 14 Kantonen Ärzte von der Selbstdispensation Gebrauch machen. Das bedeutet, sie dürfen Medikamente direkt aus der Arztpraxis verkaufen. In 9 Kantonen ist dies, wie in Deutschland, gänzlich verboten.

In einigen Kantonen geht die Dispensation so weit, dass Apotheken nicht mehr gegen die Ärzte konkurrieren können. In diesen Gebieten werden 85 Prozent der Medikamente direkt vom Arzt an den Patienten gegeben. In Kantonen ohne das spezielle Recht hingegen geben Apotheken 96 Prozent der Arzneimittel ab.